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Geltende Maskenpflicht in Deutschland
Nachdem bereits seit letzter Woche in Sachsen und Sachsen-Anhalt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenschutzmaske gilt, zogen die übrigen Bundesländer (außer Schleswig-Holstein) am heutigen Montag nach. Die Vorschrift unterscheidet sich hierbei jedoch von Bundesland zu Bundesland, gilt zumeist aber in Geschäften und dem öffentlichen Nahverkehr.
So verzichtet Berlin z.B. auf eine entsprechende Vorgabe für den Einzelhandel. In Schleswig-Holstein tritt eine Vorschrift erst am Mittwoch in Kraft. Auch bei den Bußgeldern gibt es Unterschiede.